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72

Italy :

In 81. Auction

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40,000 EUR
Kirchheim Unter Teck

Foreign Militaria - Italy :

The sword in the style of a Roman short sword (gladius). Gold mounting. The scabbard silver with gold mountings and cut malachite.

The white horn grip framed on both sides with strips of laurel leaves. The pommel with scaled decoration. The quillons in the shape of particularly finely crafted eagle heads in gold, alluding to the Roman Empire. In the centre a medallion with applied fasci (lictor bundle and symbol of Italian fascism). The Italian coat of arms on the reverse.

The blade with fine decorative etching and engraving on both sides. On the obverse (third side) medallions with allegories of the military and labour, in the centre personification of the goddess of victory Victoria with the dedication inscription:

"AL MARESCIALLO D' ITALIA PIETRO BADOGLIO" and below "LA COLONIA ERITREA".

On the reverse of the blade (reverse side) medallions with the Roman eagle and Roman armour and swords as well as rich decoration of laurel branches on a finely grained gilded background. The central motif is the inscription framed by fasci:

"GUERA ITALO - ETIOPICA ANNO XIV E.F." and below it "TENEO TE AFRICA".

Signatures on both sides of the ricasso: "MARIO VITALI FECE and "ARBACE MILANI DIS. E INC.ROMA".

The scabbard silver, the mountings partially gold. Decorated with oak leaves and Roman short swords. Fasci on both sides in the centre. Fields with gold-set malachite stones on both sides at the ends.

A highly significant, impressive weapon of honour of the finest workmanship and made of the most precious material.

Certainly one of the most important gifts of honour to Marshal Pietro Badoglio ever offered at auction.

Pietro Badoglio, Duke of Addis Ababa (* 28 September 1871 in Grazzano Monferrato, Piedmont; ? 1 November 1956 in the same place). Italian general, holder of the title "Marshal of Italy" from 1926. Badoglio played a key role in the Fascist wars of conquest in Libya (1923-1932) and Abyssinia (1935-36/41) as well as in Italy's switch to the side of the Allies during the Second World War. He was the first post-fascist prime minister.

After training at the military academy in Turin, Badoglio became an artillery officer and took part in Italy's campaigns in East Africa and Libya, among others. During the First World War, he was promoted to major general after the conquest of Monte Sabotino in 1916; he was also ennobled by the king and given the title of Marchese del Sabotino. As commanding general of the corps responsible for the section near Tolmin (XXVII Corpo d'armata (XXVII Army Corps)), he shared responsibility for the Italian defeat in the Twelfth Battle of the Isonzo in 1917. After the retreat from the Isonzo to the Piave, however, he played a leading role in the reorganisation of the army as the new Deputy Chief of the General Staff. He advised the new Chief of Staff Armando Diaz in the Piave battles and in the Battle of Vittorio Veneto. Badoglio led the armistice negotiations with Austria-Hungary at the beginning of November 1918 and concluded the armistice of Villa Giusti with the representative of Austria-Hungary, General Viktor Weber Edler von Webenau, on 3 November.

Appointed senator in 1919, he initially opposed Benito Mussolini and his fascist movement, which is why he was sent to the post of ambassador to Brazil after Mussolini's march on Rome in 1922. After changing his mind, he was allowed to return to Italy in 1924, where he took on the new post of Chief of Staff of the armed forces and was promoted to Marshal of Italy in 1926. From 1929 to 1933 he was Governor General of the Italian colony of Libya. According to a report by the Rome correspondent of The Times, on 20 June 1929 Badoglio threatened the Sanussiya at war with Italy with the greatest possible violence if they did not surrender their weapons: "Not a single insurgent will ever find peace again, neither he, nor his family, nor his clan, nor his heirs. I will destroy everything, the people and their property alike. May God enlighten you so that you may make the right choice.[...] This is my first and last word."

In 1935, he replaced the reluctant Emilio DeBono as commander-in-chief of the Italian invasion forces in the Abyssinian War and, together with Rodolfo Graziani, subdued the previously uncolonised empire of Abyssinia in 1936. In doing so, he also made massive and systematic use of poison gas, contrary to the Geneva Conventions. Neither Italy nor the Allies held him accountable for this war crime. Italy did not officially admit to the use of poison gas until 1995; no reparations were made.

For the victory over Ethiopia, Badoglio was elevated to hereditary Duke of Addis Ababa by King Victor Emmanuel III at Mussolini's suggestion. Shortly afterwards, he left the office of viceroy to Rodolfo Graziani.

In 1940, Badoglio, like Graziani, Italo Balbo and Carlo Favagrossa, was a staunch opponent of Italy joining the war alongside Germany. However, Mussolini took part in the war, albeit only after the defeat of France had become apparent. Badoglio resigned as Chief of Staff of the armed forces in the course of the disastrous Italian campaign against Greece. His successor was Ugo Cavallero.

After the meeting of the Grand Fascist Council on 25 July 1943, Benito Mussolini was overthrown and imprisoned. King Victor Emmanuel III, who had recently been given supreme command of the army, appointed Badoglio as Prime Minister of a cabinet without Fascist party members on 26 July 1943. At the first cabinet meeting on 28 July, it was decided to dissolve the Fascist Party, to disempower the Grand Council and the political courts and to ban the formation of new parties for the duration of the war. He left the Italian racial laws untouched. Badoglio took action against unrest that was accompanied by demands to end the war quickly; to this end, he imposed a state of siege and had rebels sent to internment camps.

The new government assured its loyalty to the German ally, which occupied northern Italy, but from 3 August 1943 held secret negotiations with the Allies, who had begun the conquest of Sicily on 10 July 1943. Badoglio's idea of neutralising the country, both militarily and domestically, was soon to prove unrealistic: The Allies were not willing to settle for this, and domestically the old political parties and trade unions reorganised surprisingly quickly. The Cassibile Armistice was signed on 3 September 1943, but it was not announced until 8 September 1943.

The German Wehrmacht occupied northern and central Italy, surrounded the city of Rome and took around 800,000 Italian soldiers prisoner. Mussolini was liberated by German paratroopers at Gran Sasso and installed as head of the Repubblica Sociale Italiana (also Repubblica di Salò) on 23 September 1943. The king fled with Badoglio and only two ministers via Pescara to unoccupied Brindisi. Under pressure from the Allies, Italy declared war on the German Reich on 13 October 1943.

German propaganda called Badoglio a "traitor" and his declaration of war against Germany "ridiculous". The Allies demanded that Badoglio administer the parts of the country they had occupied and remove the fascists from their offices and positions. Badoglio was slow to act; at the same time, he had to include anti-fascists returning from exile, such as the communist Palmiro Togliatti, in the cabinet.

After the liberation of Rome by Allied troops on 4 June 1944, the anti-fascists forced Badoglio's resignation on 8 June. His successor Ivanoe Bonomi formed a cabinet of returning emigrants and anti-fascists and continued the political purges more vigorously.

In 1945, Badoglio was expelled from the Senate for his collaboration with the fascists, but was rehabilitated two

Militaria Ausland - Italien : Bedeutendes Schwert des Marschalls von Italien Pietro Badoglio anläßlich der Eroberung Äthiopiens und der Errichtung des Imperio Fascista.

Das Schwert im Stil eines römischen Kurzschwertes (Gladius). Montierung Gold. Die Scheide Silber mit goldenen Beschlägen und geschliffenem Malachit besetzt.

Der weiße Horngriff beidseitig mit Leisten von Lorbeerblättern eingerahmt. Der Knauf mit geschuppter Verzierung. Die Parierstange in Form von besonders fein ausgeführten in Gold gearbeiteten Adlerköpfen in Anspielung an das römische Imperium. In der Mitte Medaillon mit aufgelegten Fasci (Liktorenbündel und Symbol des italienischen Faschismus). Auf der Rückseite das italienische Wappen.

Die Klinge beidseitig mit feiner Zierätzung, bzw. Gravur. Auf der Vorderseite (Terzseite) Medaillons mit Allegorien des Militärs und der Arbeit, in der Mitte Personifikation der Siegesgöttin Viktoria mit der Widmungsinschrift:

"AL MARESCIALLO D' ITALIA PIETRO BADOGLIO" und darunter "LA COLONIA ERITREA".

Auf der Klingenrückseite (Quartseite) Medaillons mit dem römischen Adler sowie römischer Rüstung und Schwertern sowie reichem Dekor von Lorbeerzweigen auf fein gekörntem vergoldeten Untergrund. Als zentrales Motiv die von Fasci eingerahmte Inschrift:

"GUERA ITALO - ETIOPICA ANNO XIV E.F." und darunter "TENEO TE AFRICA".

Auf der Fehlschärfe beidseitig Signaturen: "MARIO VITALI FECE und "ARBACE MILANI DIS. E INC.ROMA".

Die Scheide Silber, die Beschläge teilweise Gold. Mit Eichenlaubdekor und römischen Kurzschwertern verziert. In der Mitte beidseitig aufgelegte Fasci. An den Enden beidseitig aufgelegte Felder mit goldgefaßten Malachitsteinen.

Hochbedeutende, beeindruckende Ehrenwaffe von allerfeinster Anfertigungsqualität und in kostbarstem Material gefertigt.

Mit Sicheheit eines der bedeutendsten Ehrengeschenkae an Marschall Pietro Badoglio das jemals auf einer Auktion angeboten wurde.

Pietro Badoglio, Herzog von Addis Abeba (* 28. September 1871 in Grazzano Monferrato,Piemont; ? 1. November 1956 ebenda). Italienischer General, ab1926 Träger des Titels "Marschall von Italien". Badoglio nahm eine Schlüsselrolle ein bei den faschistischen Eroberungskriegen in Libyen(1923-1932) und Abessinien (1935-36/41) sowie beim Wechsel Italiens an die Seite der Alliierten während des Zweiten Weltkriegs ein. Er war der als erste postfaschistische Ministerpräsident.

Badoglio wurde nach seiner Ausbildung an der Militärakademie in Turin Artillerieoffizier und nahm u. a. an den Feldzügen Italiens in Ostafrika und Libyen teil. Im Ersten Weltkrieg beförderte man ihn nach der Eroberung des Monte Sabotino 1916 zum Generalmajor; zudem wurde er vom König geadelt und erhielt den Titel des Marchese del Sabotino. An der italienischen Niederlage in der Zwölften Isonzoschlacht 1917 trug er als kommandierender General des für den Abschnitt bei Tolmin zuständigen Korps (XXVII Corpo d'armata (XXVII. Armeekorps)) eine Mitverantwortung. Nach dem Rückzug vom Isonzo zum Piave war er jedoch als neuer stellvertretender Generalstabschef federführend an der Reorganisation der Armee beteiligt. Er beriet den neuen Generalstabschef Armando Diaz in den Piaveschlachten und in der Schlacht von Vittorio Veneto. Badoglio führte Anfang November 1918 die Waffenstillstandsverhandlungen mit Österreich-Ungarn und schloss am 3. Novembermit dem Vertreter Österreich-Ungarns, General Viktor Weber Edler von Webenau,den Waffenstillstand von Villa Giusti.

Im Jahr 1919 zum Senator ernannt, wandte er sich zunächst gegen Benito Mussolini und dessen faschistische Bewegung, weswegen er nachMussolinis Marsch auf Rom 1922 auf den Botschafterposten in Brasilien abgeschoben wurde. Nachdem er seine Meinung geändert hatte, durfte er 1924 wieder nach Italien zurückkehren, wo er das neue Amt des Generalstabschefs der Streitkräfte übernahm und 1926 zum Marschall von Italien befördert wurde. Von1929 bis 1933 war er Generalgouverneur der italienischen Kolonie Libyen. Nach einem Bericht des Rom-Korrespondenten der Times drohte Badoglio am 20. Juni1929 den gegen Italien Krieg führenden Sanussiya mit größtmöglicher Gewalt,wenn sie ihre Waffen nicht abgäben: "Nicht ein einziger Aufständischer wird jemals wieder Frieden finden, weder er, noch seine Familie, noch seine Sippe,noch seine Erben. Ich werde alles zerstören, die Menschen und ihren Besitz gleichermaßen. Möge Gott Euch erleuchten, damit ihr die richtige Wahl trefft.[...] Dies ist mein erstes und letztes Wort."

1935 löste er im Abessinienkrieg den zögerlichen Emilio DeBono als Oberbefehlshaber der italienischen Invasionstruppen ab und unterwarf zusammen mit Rodolfo Graziani 1936 das bis dahin nicht kolonisierte Kaiserreich Abessinien. Dabei setzte er entgegen den Genfer Konventionen auch massiv und systematisch Giftgas ein. Für dieses Kriegsverbrechen wurde er weder von Italien noch von den Alliierten zur Rechenschaft gezogen. Italien gab denEinsatz von Giftgas erst 1995 offiziell zu; Wiedergutmachung wurde nichtgeleistet.

Für den Sieg über Äthiopien wurde Badoglio auf Vorschlag Mussolinis durch König Viktor Emanuel III. zum erblichen Herzog von Addis Abeba erhoben. Das Amt des Vizekönigs überließ er kurz danach Rodolfo Graziani.

1940 war Badoglio wie Graziani, Italo Balbo und Carlo Favagrossa ein entschiedener Gegner eines italienischen Kriegseintritts an der Seite Deutschlands. Mussolini beteiligte sich jedoch am Krieg, freilich erst nachdem sich die Niederlage Frankreichs abgezeichnet hatte. Badoglio trat im Verlauf des desaströsen italienischen Feldzugs gegen Griechenland als Generalstabschef der Streitkräfte zurück. Sein Nachfolger wurde Ugo Cavallero.

Nach der Sitzung des Großen Faschistischen Rates am 25. Juli1943 wurde Benito Mussolini gestürzt und inhaftiert. König Viktor Emanuel III.,kurz zuvor mit dem Oberbefehl über die Armee ausgestattet, setzte am 26. Juli1943 Badoglio als Ministerpräsidenten eines Kabinetts ohne faschistischeParteimitglieder ein. Auf der ersten Kabinettssitzung am 28. Juli wurde die Auflösung der faschistischen Partei, die Entmachtung des Großen Rates und der politischen Gerichte sowie ein Verbot der Neugründung von Parteien für die Dauer des Krieges beschlossen. Die italienischen Rassengesetze ließ er unangetastet. Badoglio ging gegen Unruhen vor, die mit Forderungen einhergingen, den Krieg rasch zu beenden; dazu ließ er den Belagerungszustand verhängen und Aufrührer in Internierungslager bringen.

Die neue Regierung versicherte dem deutschen Bündnispartner, der Norditalien besetzt hielt, ihre Loyalität, führte jedoch ab 3. August 1943 Geheimverhandlungen mit den Alliierten, welche am 10. Juli 1943 mit der Eroberung Siziliens begonnen hatten. Badoglios Idee einer Neutralisierung des Landes, militärisch wie innenpolitisch, sollte sich schnell als unrealistisch erweisen: Die Alliierten wollten sich damit nicht zufriedengeben, und im Innern reorganisierten sich die alten politischen Parteien und Gewerkschaften überraschend schnell. Am 3. September 1943 wurdeder Waffenstillstand von Cassibile unterzeichnet, die Verkündung ließ bis zum 8. September 1943 auf sich warten.

Die deutsche Wehrmacht besetzte Nord- und Mittelitalien,schloss die Stadt Rom ein und nahm etwa 800.000 italienische Soldaten gefangen. Mussolini wurde am Gran Sasso von deutschen Fallschirmjägern befreit und am 23. September 1943 als Chef der Repubblica Sociale Italiana (auch Repubblica di Salò) eingesetzt. Der König floh mit Badoglio und nur zwei Ministern über Pescara in das unbesetzte Brindisi. Auf Druck der Alliierten erfolgte die Kriegserklärung Italiens an dasDeutsche Reich zum 13. Oktober 1943.

Die deutsche Propaganda nannte Badoglio einen "Verräter",seine Kriegserklärung gegen Deutschland "läc

Foreign Militaria - Italy :

The sword in the style of a Roman short sword (gladius). Gold mounting. The scabbard silver with gold mountings and cut malachite.

The white horn grip framed on both sides with strips of laurel leaves. The pommel with scaled decoration. The quillons in the shape of particularly finely crafted eagle heads in gold, alluding to the Roman Empire. In the centre a medallion with applied fasci (lictor bundle and symbol of Italian fascism). The Italian coat of arms on the reverse.

The blade with fine decorative etching and engraving on both sides. On the obverse (third side) medallions with allegories of the military and labour, in the centre personification of the goddess of victory Victoria with the dedication inscription:

"AL MARESCIALLO D' ITALIA PIETRO BADOGLIO" and below "LA COLONIA ERITREA".

On the reverse of the blade (reverse side) medallions with the Roman eagle and Roman armour and swords as well as rich decoration of laurel branches on a finely grained gilded background. The central motif is the inscription framed by fasci:

"GUERA ITALO - ETIOPICA ANNO XIV E.F." and below it "TENEO TE AFRICA".

Signatures on both sides of the ricasso: "MARIO VITALI FECE and "ARBACE MILANI DIS. E INC.ROMA".

The scabbard silver, the mountings partially gold. Decorated with oak leaves and Roman short swords. Fasci on both sides in the centre. Fields with gold-set malachite stones on both sides at the ends.

A highly significant, impressive weapon of honour of the finest workmanship and made of the most precious material.

Certainly one of the most important gifts of honour to Marshal Pietro Badoglio ever offered at auction.

Pietro Badoglio, Duke of Addis Ababa (* 28 September 1871 in Grazzano Monferrato, Piedmont; ? 1 November 1956 in the same place). Italian general, holder of the title "Marshal of Italy" from 1926. Badoglio played a key role in the Fascist wars of conquest in Libya (1923-1932) and Abyssinia (1935-36/41) as well as in Italy's switch to the side of the Allies during the Second World War. He was the first post-fascist prime minister.

After training at the military academy in Turin, Badoglio became an artillery officer and took part in Italy's campaigns in East Africa and Libya, among others. During the First World War, he was promoted to major general after the conquest of Monte Sabotino in 1916; he was also ennobled by the king and given the title of Marchese del Sabotino. As commanding general of the corps responsible for the section near Tolmin (XXVII Corpo d'armata (XXVII Army Corps)), he shared responsibility for the Italian defeat in the Twelfth Battle of the Isonzo in 1917. After the retreat from the Isonzo to the Piave, however, he played a leading role in the reorganisation of the army as the new Deputy Chief of the General Staff. He advised the new Chief of Staff Armando Diaz in the Piave battles and in the Battle of Vittorio Veneto. Badoglio led the armistice negotiations with Austria-Hungary at the beginning of November 1918 and concluded the armistice of Villa Giusti with the representative of Austria-Hungary, General Viktor Weber Edler von Webenau, on 3 November.

Appointed senator in 1919, he initially opposed Benito Mussolini and his fascist movement, which is why he was sent to the post of ambassador to Brazil after Mussolini's march on Rome in 1922. After changing his mind, he was allowed to return to Italy in 1924, where he took on the new post of Chief of Staff of the armed forces and was promoted to Marshal of Italy in 1926. From 1929 to 1933 he was Governor General of the Italian colony of Libya. According to a report by the Rome correspondent of The Times, on 20 June 1929 Badoglio threatened the Sanussiya at war with Italy with the greatest possible violence if they did not surrender their weapons: "Not a single insurgent will ever find peace again, neither he, nor his family, nor his clan, nor his heirs. I will destroy everything, the people and their property alike. May God enlighten you so that you may make the right choice.[...] This is my first and last word."

In 1935, he replaced the reluctant Emilio DeBono as commander-in-chief of the Italian invasion forces in the Abyssinian War and, together with Rodolfo Graziani, subdued the previously uncolonised empire of Abyssinia in 1936. In doing so, he also made massive and systematic use of poison gas, contrary to the Geneva Conventions. Neither Italy nor the Allies held him accountable for this war crime. Italy did not officially admit to the use of poison gas until 1995; no reparations were made.

For the victory over Ethiopia, Badoglio was elevated to hereditary Duke of Addis Ababa by King Victor Emmanuel III at Mussolini's suggestion. Shortly afterwards, he left the office of viceroy to Rodolfo Graziani.

In 1940, Badoglio, like Graziani, Italo Balbo and Carlo Favagrossa, was a staunch opponent of Italy joining the war alongside Germany. However, Mussolini took part in the war, albeit only after the defeat of France had become apparent. Badoglio resigned as Chief of Staff of the armed forces in the course of the disastrous Italian campaign against Greece. His successor was Ugo Cavallero.

After the meeting of the Grand Fascist Council on 25 July 1943, Benito Mussolini was overthrown and imprisoned. King Victor Emmanuel III, who had recently been given supreme command of the army, appointed Badoglio as Prime Minister of a cabinet without Fascist party members on 26 July 1943. At the first cabinet meeting on 28 July, it was decided to dissolve the Fascist Party, to disempower the Grand Council and the political courts and to ban the formation of new parties for the duration of the war. He left the Italian racial laws untouched. Badoglio took action against unrest that was accompanied by demands to end the war quickly; to this end, he imposed a state of siege and had rebels sent to internment camps.

The new government assured its loyalty to the German ally, which occupied northern Italy, but from 3 August 1943 held secret negotiations with the Allies, who had begun the conquest of Sicily on 10 July 1943. Badoglio's idea of neutralising the country, both militarily and domestically, was soon to prove unrealistic: The Allies were not willing to settle for this, and domestically the old political parties and trade unions reorganised surprisingly quickly. The Cassibile Armistice was signed on 3 September 1943, but it was not announced until 8 September 1943.

The German Wehrmacht occupied northern and central Italy, surrounded the city of Rome and took around 800,000 Italian soldiers prisoner. Mussolini was liberated by German paratroopers at Gran Sasso and installed as head of the Repubblica Sociale Italiana (also Repubblica di Salò) on 23 September 1943. The king fled with Badoglio and only two ministers via Pescara to unoccupied Brindisi. Under pressure from the Allies, Italy declared war on the German Reich on 13 October 1943.

German propaganda called Badoglio a "traitor" and his declaration of war against Germany "ridiculous". The Allies demanded that Badoglio administer the parts of the country they had occupied and remove the fascists from their offices and positions. Badoglio was slow to act; at the same time, he had to include anti-fascists returning from exile, such as the communist Palmiro Togliatti, in the cabinet.

After the liberation of Rome by Allied troops on 4 June 1944, the anti-fascists forced Badoglio's resignation on 8 June. His successor Ivanoe Bonomi formed a cabinet of returning emigrants and anti-fascists and continued the political purges more vigorously.

In 1945, Badoglio was expelled from the Senate for his collaboration with the fascists, but was rehabilitated two

Militaria Ausland - Italien : Bedeutendes Schwert des Marschalls von Italien Pietro Badoglio anläßlich der Eroberung Äthiopiens und der Errichtung des Imperio Fascista.

Das Schwert im Stil eines römischen Kurzschwertes (Gladius). Montierung Gold. Die Scheide Silber mit goldenen Beschlägen und geschliffenem Malachit besetzt.

Der weiße Horngriff beidseitig mit Leisten von Lorbeerblättern eingerahmt. Der Knauf mit geschuppter Verzierung. Die Parierstange in Form von besonders fein ausgeführten in Gold gearbeiteten Adlerköpfen in Anspielung an das römische Imperium. In der Mitte Medaillon mit aufgelegten Fasci (Liktorenbündel und Symbol des italienischen Faschismus). Auf der Rückseite das italienische Wappen.

Die Klinge beidseitig mit feiner Zierätzung, bzw. Gravur. Auf der Vorderseite (Terzseite) Medaillons mit Allegorien des Militärs und der Arbeit, in der Mitte Personifikation der Siegesgöttin Viktoria mit der Widmungsinschrift:

"AL MARESCIALLO D' ITALIA PIETRO BADOGLIO" und darunter "LA COLONIA ERITREA".

Auf der Klingenrückseite (Quartseite) Medaillons mit dem römischen Adler sowie römischer Rüstung und Schwertern sowie reichem Dekor von Lorbeerzweigen auf fein gekörntem vergoldeten Untergrund. Als zentrales Motiv die von Fasci eingerahmte Inschrift:

"GUERA ITALO - ETIOPICA ANNO XIV E.F." und darunter "TENEO TE AFRICA".

Auf der Fehlschärfe beidseitig Signaturen: "MARIO VITALI FECE und "ARBACE MILANI DIS. E INC.ROMA".

Die Scheide Silber, die Beschläge teilweise Gold. Mit Eichenlaubdekor und römischen Kurzschwertern verziert. In der Mitte beidseitig aufgelegte Fasci. An den Enden beidseitig aufgelegte Felder mit goldgefaßten Malachitsteinen.

Hochbedeutende, beeindruckende Ehrenwaffe von allerfeinster Anfertigungsqualität und in kostbarstem Material gefertigt.

Mit Sicheheit eines der bedeutendsten Ehrengeschenkae an Marschall Pietro Badoglio das jemals auf einer Auktion angeboten wurde.

Pietro Badoglio, Herzog von Addis Abeba (* 28. September 1871 in Grazzano Monferrato,Piemont; ? 1. November 1956 ebenda). Italienischer General, ab1926 Träger des Titels "Marschall von Italien". Badoglio nahm eine Schlüsselrolle ein bei den faschistischen Eroberungskriegen in Libyen(1923-1932) und Abessinien (1935-36/41) sowie beim Wechsel Italiens an die Seite der Alliierten während des Zweiten Weltkriegs ein. Er war der als erste postfaschistische Ministerpräsident.

Badoglio wurde nach seiner Ausbildung an der Militärakademie in Turin Artillerieoffizier und nahm u. a. an den Feldzügen Italiens in Ostafrika und Libyen teil. Im Ersten Weltkrieg beförderte man ihn nach der Eroberung des Monte Sabotino 1916 zum Generalmajor; zudem wurde er vom König geadelt und erhielt den Titel des Marchese del Sabotino. An der italienischen Niederlage in der Zwölften Isonzoschlacht 1917 trug er als kommandierender General des für den Abschnitt bei Tolmin zuständigen Korps (XXVII Corpo d'armata (XXVII. Armeekorps)) eine Mitverantwortung. Nach dem Rückzug vom Isonzo zum Piave war er jedoch als neuer stellvertretender Generalstabschef federführend an der Reorganisation der Armee beteiligt. Er beriet den neuen Generalstabschef Armando Diaz in den Piaveschlachten und in der Schlacht von Vittorio Veneto. Badoglio führte Anfang November 1918 die Waffenstillstandsverhandlungen mit Österreich-Ungarn und schloss am 3. Novembermit dem Vertreter Österreich-Ungarns, General Viktor Weber Edler von Webenau,den Waffenstillstand von Villa Giusti.

Im Jahr 1919 zum Senator ernannt, wandte er sich zunächst gegen Benito Mussolini und dessen faschistische Bewegung, weswegen er nachMussolinis Marsch auf Rom 1922 auf den Botschafterposten in Brasilien abgeschoben wurde. Nachdem er seine Meinung geändert hatte, durfte er 1924 wieder nach Italien zurückkehren, wo er das neue Amt des Generalstabschefs der Streitkräfte übernahm und 1926 zum Marschall von Italien befördert wurde. Von1929 bis 1933 war er Generalgouverneur der italienischen Kolonie Libyen. Nach einem Bericht des Rom-Korrespondenten der Times drohte Badoglio am 20. Juni1929 den gegen Italien Krieg führenden Sanussiya mit größtmöglicher Gewalt,wenn sie ihre Waffen nicht abgäben: "Nicht ein einziger Aufständischer wird jemals wieder Frieden finden, weder er, noch seine Familie, noch seine Sippe,noch seine Erben. Ich werde alles zerstören, die Menschen und ihren Besitz gleichermaßen. Möge Gott Euch erleuchten, damit ihr die richtige Wahl trefft.[...] Dies ist mein erstes und letztes Wort."

1935 löste er im Abessinienkrieg den zögerlichen Emilio DeBono als Oberbefehlshaber der italienischen Invasionstruppen ab und unterwarf zusammen mit Rodolfo Graziani 1936 das bis dahin nicht kolonisierte Kaiserreich Abessinien. Dabei setzte er entgegen den Genfer Konventionen auch massiv und systematisch Giftgas ein. Für dieses Kriegsverbrechen wurde er weder von Italien noch von den Alliierten zur Rechenschaft gezogen. Italien gab denEinsatz von Giftgas erst 1995 offiziell zu; Wiedergutmachung wurde nichtgeleistet.

Für den Sieg über Äthiopien wurde Badoglio auf Vorschlag Mussolinis durch König Viktor Emanuel III. zum erblichen Herzog von Addis Abeba erhoben. Das Amt des Vizekönigs überließ er kurz danach Rodolfo Graziani.

1940 war Badoglio wie Graziani, Italo Balbo und Carlo Favagrossa ein entschiedener Gegner eines italienischen Kriegseintritts an der Seite Deutschlands. Mussolini beteiligte sich jedoch am Krieg, freilich erst nachdem sich die Niederlage Frankreichs abgezeichnet hatte. Badoglio trat im Verlauf des desaströsen italienischen Feldzugs gegen Griechenland als Generalstabschef der Streitkräfte zurück. Sein Nachfolger wurde Ugo Cavallero.

Nach der Sitzung des Großen Faschistischen Rates am 25. Juli1943 wurde Benito Mussolini gestürzt und inhaftiert. König Viktor Emanuel III.,kurz zuvor mit dem Oberbefehl über die Armee ausgestattet, setzte am 26. Juli1943 Badoglio als Ministerpräsidenten eines Kabinetts ohne faschistischeParteimitglieder ein. Auf der ersten Kabinettssitzung am 28. Juli wurde die Auflösung der faschistischen Partei, die Entmachtung des Großen Rates und der politischen Gerichte sowie ein Verbot der Neugründung von Parteien für die Dauer des Krieges beschlossen. Die italienischen Rassengesetze ließ er unangetastet. Badoglio ging gegen Unruhen vor, die mit Forderungen einhergingen, den Krieg rasch zu beenden; dazu ließ er den Belagerungszustand verhängen und Aufrührer in Internierungslager bringen.

Die neue Regierung versicherte dem deutschen Bündnispartner, der Norditalien besetzt hielt, ihre Loyalität, führte jedoch ab 3. August 1943 Geheimverhandlungen mit den Alliierten, welche am 10. Juli 1943 mit der Eroberung Siziliens begonnen hatten. Badoglios Idee einer Neutralisierung des Landes, militärisch wie innenpolitisch, sollte sich schnell als unrealistisch erweisen: Die Alliierten wollten sich damit nicht zufriedengeben, und im Innern reorganisierten sich die alten politischen Parteien und Gewerkschaften überraschend schnell. Am 3. September 1943 wurdeder Waffenstillstand von Cassibile unterzeichnet, die Verkündung ließ bis zum 8. September 1943 auf sich warten.

Die deutsche Wehrmacht besetzte Nord- und Mittelitalien,schloss die Stadt Rom ein und nahm etwa 800.000 italienische Soldaten gefangen. Mussolini wurde am Gran Sasso von deutschen Fallschirmjägern befreit und am 23. September 1943 als Chef der Repubblica Sociale Italiana (auch Repubblica di Salò) eingesetzt. Der König floh mit Badoglio und nur zwei Ministern über Pescara in das unbesetzte Brindisi. Auf Druck der Alliierten erfolgte die Kriegserklärung Italiens an dasDeutsche Reich zum 13. Oktober 1943.

Die deutsche Propaganda nannte Badoglio einen "Verräter",seine Kriegserklärung gegen Deutschland "läc

81. Auction

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Kirchheim unter Teck
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Germany

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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

-

licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

-

lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

See Full Terms And Conditions

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