Lot

4047

Pocket watch: fine gold/enamel verge watch with paillone enamel, Vaucher Paris around 1780

In Fine Pocket- & Wristwatches

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Hamburg
Pocket watch: fine gold/enamel verge watch with paillone enamel, Vaucher Paris around 1780: Ca. Ø40mm, approx. 52g, 18k gold, very elaborately enamelled, wonderful paillone technique, signed verge movement, signed enamel dial, pink gold hands, intact, verge watch of high quality and by a renowned Parisian maker. Daniel Vaucher was born in Fleurier and moved to Paris in 1760, where he became a master watchmaker. His wife and six children remained in Fleurier and later moved to Paris. Jonas-Frédéric Vaucher, Jean-Henri-David Vaucher, François Vaucher, Jean-Jacques Vaucher, Samuel Vaucher and daughter Isabelle-Salomé Vaucher became watchmakers. Outstanding watches from this family were usually signed "Vauchez en la Cité".
Taschenuhr: feine Gold/Emaille Spindeluhr mit Paillone Emaille, Vaucher Paris um 1780: Ca. Ø 40mm, ca. 52g, 18K Gold, sehr aufwendig emailliert, wunderbare Paillone-Technik, signiertes Spindelwerk, signiertes Emaillezifferblatt, rotgoldene Zeiger, gangbar, Spindeluhr von hoher QualitÀt und von einem namhaften Pariser Hersteller. Daniel Vaucher wurde in Fleurier geboren und zog im Jahr 1760 nach Paris, wo er Uhrmachermeister wurde. Seine Frau und sechs Kinder blieben in Fleurier und kamen spÀter nach Paris. Jonas-Frédéric Vaucher, Jean-Henri-David Vaucher, François Vaucher, Jean-Jacques Vaucher, Samuel Vaucher und Tochter Isabelle-Salomé Vaucher wurden Uhrmacher. Hervorragende Uhren dieser Familie wurden meistens mit "Vauchez en la Cité" signiert.
Pocket watch: fine gold/enamel verge watch with paillone enamel, Vaucher Paris around 1780: Ca. Ø40mm, approx. 52g, 18k gold, very elaborately enamelled, wonderful paillone technique, signed verge movement, signed enamel dial, pink gold hands, intact, verge watch of high quality and by a renowned Parisian maker. Daniel Vaucher was born in Fleurier and moved to Paris in 1760, where he became a master watchmaker. His wife and six children remained in Fleurier and later moved to Paris. Jonas-Frédéric Vaucher, Jean-Henri-David Vaucher, François Vaucher, Jean-Jacques Vaucher, Samuel Vaucher and daughter Isabelle-Salomé Vaucher became watchmakers. Outstanding watches from this family were usually signed "Vauchez en la Cité".
Taschenuhr: feine Gold/Emaille Spindeluhr mit Paillone Emaille, Vaucher Paris um 1780: Ca. Ø 40mm, ca. 52g, 18K Gold, sehr aufwendig emailliert, wunderbare Paillone-Technik, signiertes Spindelwerk, signiertes Emaillezifferblatt, rotgoldene Zeiger, gangbar, Spindeluhr von hoher QualitÀt und von einem namhaften Pariser Hersteller. Daniel Vaucher wurde in Fleurier geboren und zog im Jahr 1760 nach Paris, wo er Uhrmachermeister wurde. Seine Frau und sechs Kinder blieben in Fleurier und kamen spÀter nach Paris. Jonas-Frédéric Vaucher, Jean-Henri-David Vaucher, François Vaucher, Jean-Jacques Vaucher, Samuel Vaucher und Tochter Isabelle-Salomé Vaucher wurden Uhrmacher. Hervorragende Uhren dieser Familie wurden meistens mit "Vauchez en la Cité" signiert.

Fine Pocket- & Wristwatches

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Störtebekerhaus
Süderstraße 282
Hamburg
20537
Germany

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Versteigerungsbedingungen FB-V-010-02v01012023
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und fĂŒr Rechnung der EigentĂŒmer.
2. Die Mindeststeigerung betrÀgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berĂŒcksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrĂ¶ĂŸert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufĂŒllen, die erforderliche persönliche Daten enthĂ€lt. Geboten wird nur mit der danach ausgehĂ€ndigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten AusfĂŒhrung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher GrĂŒnde oder mangelndem BonitĂ€tsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von GrĂŒnden von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhĂ€lt das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot ĂŒbersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten ĂŒber den Zuschlag, oder wenn ein Gebot ĂŒbersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurĂŒckzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis fĂŒr den Einlieferer zurĂŒckzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollstĂ€ndiger Bezahlung auf den Erwerber ĂŒber (§ 455 BGB).
7. KĂ€ufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 21 % plus USt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusĂ€tzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % fĂŒr Versicherung, jeweils plus USt. FĂŒr große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Umsatzsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Umsatzsteuer erhoben.
8. Anwesende KĂ€ufer mĂŒssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto ĂŒberweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der NachprĂŒfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des KĂ€ufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. AuslĂ€ndische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der KĂ€ufer fĂŒr alle daraus entstandenen SchĂ€den. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der KĂ€ufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des KĂ€ufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste KĂ€ufer fĂŒr den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprĂŒft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgefĂŒhrt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gĂ€nzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugĂ€nglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begrĂŒnden keine Rechts- oder SachmĂ€ngelhaftung. Dies gilt insbesondere fĂŒr mögliche FĂ€lschungen oder Plagiate. Liegt ein SachverstĂ€ndigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwĂ€hnt. Anwesende Bieter kaufen grundsĂ€tzlich „wie besichtigt“ oder „wie hĂ€tte besichtigt werden können“. Die VerjĂ€hrungsfrist bei gebrauchter Auktionsware betrĂ€gt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als AntiquitĂ€ten und nicht als GebrauchsgegenstĂ€nde verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie fĂŒr Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als AntiquitĂ€ten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfĂ€ltig geschĂ€tzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder Ă€hnliche Institutionen geben, ĂŒbernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verĂ€ndertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.Ă€.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der KĂ€ufer ist zur PrĂŒfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche MĂ€ngel mĂŒssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrĂŒcklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschrĂ€nkt sich auf die FĂ€lle grobfahrlĂ€ssigen oder vorsĂ€tzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder ErfĂŒllungsgehilfen des Auktionshauses.
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14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und KaufgeldrĂŒckstĂ€nde in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mĂŒndlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrĂŒcklich anerkannt. Werden mĂŒndliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestĂ€tigt, gehen eventuelle IrrtĂŒmer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch fĂŒr den Nachverkauf. Hier verzichtet der KĂ€ufer ausdrĂŒcklich auf eine AnnahmeerklĂ€rung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig Ă€ußern, GegenstĂ€nde aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militĂ€rhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder Ă€hnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulĂ€ssig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nĂ€chsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgĂŒltig.

 

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