Lot

562

A Bauhaus nickel silver teapot, model MT 49 / ME8

In Decorative Arts

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260 000 EUR
Köln
A Bauhaus nickel silver teapot, model MT 49 / ME8
Semi-spherical vessel on cross shaped base. With tapering spout and semi-spherical handle of ebonised wood. The circular top with an asymmetrically placed opening and circular cover with small cylindrical wooden finial. H 8; W 15.8; D 10 cm.
Unmarked, Weimar Bauhaus, Marianne Brandt, 1924.

After studying at the Academy of Fine Arts in Weimar and then training as a sculptor, Marianne Brandt joined the metal workshop of the still young Bauhaus in 1924 and soon made a name for herself with her designs of prototypes for jugs, vessels and lamps, all of which were based on Walter Gropius' slogan "Art and technology - a new unity" from 1923. Her teacher Laszlo Moholy-Nagy praised her in a recommendation as "my most brilliant student".

Her MT49/ME8 infusion teapot, created in 1924, was one of the first works that Marianne Brandt designed right at the beginning of her training at the Bauhaus. Today, it is one of the icons of the Bauhaus movement, even though the design never went into serial production, unlike the famous cantilever chairs by Marcel Breuer or the lamps of Wilhelm Wagenfeld.

The seven versions known to date are all in major international collections, such as The Metropolitan Museum of Modern Art, New York, The British Museum, London, and the Klassik Stiftung Weimar. A teapot auctioned by Lempertz in 1996 is now on display at the Kamm Teapot Foundation in Los Angeles.

All seven prototypes were presented together for the first time in 2019 as part of the "Original Bauhaus" anniversary exhibition at the Berlinische Galerie.

Now, this small circle has been joined by a eighth piece, which comes to us with an interesting and complete provenance: Marianne Brandt gave the teapot to a close friend in Chemnitz (then Karl-Marx-Stadt) in the 1970s, in whose family it has remained to this day. The correspondence between the two women has survived and is preserved in the Berlin Bauhaus Archive.

Marianne Brandt apparently experimented with different materials for this design. In addition to two versions in silver, we know of versions in tombac and brass, for example. The jug in the collection of the Germanisches Nationalmuseum in Nuremberg, which we were able to compare with ours, is made of bronze with a nickel silver spout. An examination of our version at the Cologne Institute of Conservation Sciences, CICS, revealed the presence of copper, zinc and nickel in all parts, so it was made entirely of nickel silver.

This lot is subject to follow-up rights according to # 9 of our auction conditions.

Provenance
From the estate of Marianne Brandt; 1975 gift to a friend from Chemnitz; since then in the possession of the same family.

Literature
For more on Marianne Brandt see cat. Die Metallwerkstatt am Bauhaus, Berlin 1992, p. 138 ff., for this teapot see ibid. fig. 36 f. Cf. also cat. original bauhaus, Berlin 2019, p. 30 ff.
Teeextraktkännchen MT 49 / ME 8
Neusilber. Auf zwei gekreuzten Stegen der glatte Korpus in Form einer Halbkugel. Gerade, konische Tülle; der Griff aus einer halbkreisförmigen, ebonisierten Holzscheibe. Die flache Oberseite des Kännchens beschreibt einen exakten Kreis mit asymmetrisch angeordneter Öffnung; auf dem eingesteckten Stülpdeckel ein kleiner zylindrischer Holzknauf. Ungemarkt. H 8; B 15,8; T 10 cm.
Bauhaus Weimar, Marianne Brandt, 1924.

Nach einem Studium an der Hochschule für Bildende Kunst in Weimar und einer anschließenden Bildhauerausbildung kommt Marianne Brandt 1924 an die Metallwerkstatt des noch jungen Bauhaus und macht sich schon bald einen Namen mit ihren Entwürfen von Prototypen für Kannen, Gefäße und Leuchten, jeweils ganz der 1923 von Walter Gropius ausgegebenen Losung „Kunst und Technik - eine neue Einheit“ verpflichtet. Ihr Lehrer Laszlo Moholy-Nagy lobt sie in einer Empfehlung als „meine genialste Schülerin“.

Ihr 1924 entstandenes Teeextraktkännchen MT 49 / ME 8 gehört zu den ganz frühen Arbeiten, die Marianne Brandt gleich zu Beginn ihrer Ausbildung am Bauhaus entwarf. Heute zählt es zu den Ikonen der Bauhaus-Bewegung, auch wenn der Entwurf, anders etwa als bei den berühmten Freischwingern von Marcel Breuer oder den Leuchten von Wilhelm Wagenfeld, niemals ins Serie ging.

Die bislang bekannten sieben Ausführungen befinden sich allesamt in großen internationalen Sammlungen, etwa im The Metropolitan Museum of Modern Art, New York, im The British Museum, London, oder in der Klassik Stiftung Weimar. Ein 1996 bei Lempertz versteigertes Kännchen ist heute in der Kamm Teapot Foundation in Los Angeles ausgestellt.

Alle sieben Prototypen konnten 2019 anlässlich der Jubiläums-Ausstellung „Original Bauhaus“ in der Berlinischen Galerie, erstmals zusammen in einer Vitrine präsentiert werden.

Zu diesem kleinen Kreis gesellt sich nun ein achtes Exemplar, das mit einer interessanten und lückenlosen Provenienz zu uns kommt: Marianne Brandt schenkte das Kännchen in den 1970er Jahren einer engen Freundin in Chemnitz (damals Karl-Marx-Stadt), in deren Familie es bis heute geblieben ist. Der Briefwechsel der beiden Frauen hat sich erhalten und wird im Berliner Bauhaus-Archiv bewahrt.

Marianne Brandt experimentierte offenbar bei diesem Entwurf mit unterschiedlichen Materialien. Neben zwei Ausführungen in Silber kennen wir beispielsweise Versionen in Tombak und Messing. Das Kännchen in der Sammlung des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg, dem wir unseres gegenüberstellen konnten, besteht aus Bronze, mit einer Tülle aus Neusilber. Eine Untersuchung unserer Ausführung am Cologne Institute of Conservation Sciences, CICS, ergab in allen Teilen Anteile von Kupfer, Zink und Nickel, es wurde also komplett aus Neusilber gefertigt.

Dieses Lot ist gem. Punkt 9 unserer Versteigerungsbedingungen folgerechtspflichtig.

Provenienz
Aus dem Besitz Marianne Brandts; um 1975 Geschenk an eine Chemnitzer Freundin; seitdem im Besitz derselben Familie.

Literatur
Zu Marianne Brandt vgl. Kat. Die Metallwerkstatt am Bauhaus, Berlin 1992, S. 138 ff., zum Teeextraktkännchen vgl. ebd., Abb. 36 f. Vgl. auch Kat. original bauhaus, Berlin 2019, S. 30 ff.
A Bauhaus nickel silver teapot, model MT 49 / ME8
Semi-spherical vessel on cross shaped base. With tapering spout and semi-spherical handle of ebonised wood. The circular top with an asymmetrically placed opening and circular cover with small cylindrical wooden finial. H 8; W 15.8; D 10 cm.
Unmarked, Weimar Bauhaus, Marianne Brandt, 1924.

After studying at the Academy of Fine Arts in Weimar and then training as a sculptor, Marianne Brandt joined the metal workshop of the still young Bauhaus in 1924 and soon made a name for herself with her designs of prototypes for jugs, vessels and lamps, all of which were based on Walter Gropius' slogan "Art and technology - a new unity" from 1923. Her teacher Laszlo Moholy-Nagy praised her in a recommendation as "my most brilliant student".

Her MT49/ME8 infusion teapot, created in 1924, was one of the first works that Marianne Brandt designed right at the beginning of her training at the Bauhaus. Today, it is one of the icons of the Bauhaus movement, even though the design never went into serial production, unlike the famous cantilever chairs by Marcel Breuer or the lamps of Wilhelm Wagenfeld.

The seven versions known to date are all in major international collections, such as The Metropolitan Museum of Modern Art, New York, The British Museum, London, and the Klassik Stiftung Weimar. A teapot auctioned by Lempertz in 1996 is now on display at the Kamm Teapot Foundation in Los Angeles.

All seven prototypes were presented together for the first time in 2019 as part of the "Original Bauhaus" anniversary exhibition at the Berlinische Galerie.

Now, this small circle has been joined by a eighth piece, which comes to us with an interesting and complete provenance: Marianne Brandt gave the teapot to a close friend in Chemnitz (then Karl-Marx-Stadt) in the 1970s, in whose family it has remained to this day. The correspondence between the two women has survived and is preserved in the Berlin Bauhaus Archive.

Marianne Brandt apparently experimented with different materials for this design. In addition to two versions in silver, we know of versions in tombac and brass, for example. The jug in the collection of the Germanisches Nationalmuseum in Nuremberg, which we were able to compare with ours, is made of bronze with a nickel silver spout. An examination of our version at the Cologne Institute of Conservation Sciences, CICS, revealed the presence of copper, zinc and nickel in all parts, so it was made entirely of nickel silver.

This lot is subject to follow-up rights according to # 9 of our auction conditions.

Provenance
From the estate of Marianne Brandt; 1975 gift to a friend from Chemnitz; since then in the possession of the same family.

Literature
For more on Marianne Brandt see cat. Die Metallwerkstatt am Bauhaus, Berlin 1992, p. 138 ff., for this teapot see ibid. fig. 36 f. Cf. also cat. original bauhaus, Berlin 2019, p. 30 ff.
Teeextraktkännchen MT 49 / ME 8
Neusilber. Auf zwei gekreuzten Stegen der glatte Korpus in Form einer Halbkugel. Gerade, konische Tülle; der Griff aus einer halbkreisförmigen, ebonisierten Holzscheibe. Die flache Oberseite des Kännchens beschreibt einen exakten Kreis mit asymmetrisch angeordneter Öffnung; auf dem eingesteckten Stülpdeckel ein kleiner zylindrischer Holzknauf. Ungemarkt. H 8; B 15,8; T 10 cm.
Bauhaus Weimar, Marianne Brandt, 1924.

Nach einem Studium an der Hochschule für Bildende Kunst in Weimar und einer anschließenden Bildhauerausbildung kommt Marianne Brandt 1924 an die Metallwerkstatt des noch jungen Bauhaus und macht sich schon bald einen Namen mit ihren Entwürfen von Prototypen für Kannen, Gefäße und Leuchten, jeweils ganz der 1923 von Walter Gropius ausgegebenen Losung „Kunst und Technik - eine neue Einheit“ verpflichtet. Ihr Lehrer Laszlo Moholy-Nagy lobt sie in einer Empfehlung als „meine genialste Schülerin“.

Ihr 1924 entstandenes Teeextraktkännchen MT 49 / ME 8 gehört zu den ganz frühen Arbeiten, die Marianne Brandt gleich zu Beginn ihrer Ausbildung am Bauhaus entwarf. Heute zählt es zu den Ikonen der Bauhaus-Bewegung, auch wenn der Entwurf, anders etwa als bei den berühmten Freischwingern von Marcel Breuer oder den Leuchten von Wilhelm Wagenfeld, niemals ins Serie ging.

Die bislang bekannten sieben Ausführungen befinden sich allesamt in großen internationalen Sammlungen, etwa im The Metropolitan Museum of Modern Art, New York, im The British Museum, London, oder in der Klassik Stiftung Weimar. Ein 1996 bei Lempertz versteigertes Kännchen ist heute in der Kamm Teapot Foundation in Los Angeles ausgestellt.

Alle sieben Prototypen konnten 2019 anlässlich der Jubiläums-Ausstellung „Original Bauhaus“ in der Berlinischen Galerie, erstmals zusammen in einer Vitrine präsentiert werden.

Zu diesem kleinen Kreis gesellt sich nun ein achtes Exemplar, das mit einer interessanten und lückenlosen Provenienz zu uns kommt: Marianne Brandt schenkte das Kännchen in den 1970er Jahren einer engen Freundin in Chemnitz (damals Karl-Marx-Stadt), in deren Familie es bis heute geblieben ist. Der Briefwechsel der beiden Frauen hat sich erhalten und wird im Berliner Bauhaus-Archiv bewahrt.

Marianne Brandt experimentierte offenbar bei diesem Entwurf mit unterschiedlichen Materialien. Neben zwei Ausführungen in Silber kennen wir beispielsweise Versionen in Tombak und Messing. Das Kännchen in der Sammlung des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg, dem wir unseres gegenüberstellen konnten, besteht aus Bronze, mit einer Tülle aus Neusilber. Eine Untersuchung unserer Ausführung am Cologne Institute of Conservation Sciences, CICS, ergab in allen Teilen Anteile von Kupfer, Zink und Nickel, es wurde also komplett aus Neusilber gefertigt.

Dieses Lot ist gem. Punkt 9 unserer Versteigerungsbedingungen folgerechtspflichtig.

Provenienz
Aus dem Besitz Marianne Brandts; um 1975 Geschenk an eine Chemnitzer Freundin; seitdem im Besitz derselben Familie.

Literatur
Zu Marianne Brandt vgl. Kat. Die Metallwerkstatt am Bauhaus, Berlin 1992, S. 138 ff., zum Teeextraktkännchen vgl. ebd., Abb. 36 f. Vgl. auch Kat. original bauhaus, Berlin 2019, S. 30 ff.

Decorative Arts

Sale Date(s)
Lots: 400 - 941
Lieu de la vente
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Importantes Informations

Auktion 1244 - Kunstgewerbe - Silber, Porzellan, Keramik
Mittwoch 15. 05. 2024, 10:00
Lot 400 - 808

Auktion 1244 - Kunstgewerbe - Kunstkammerobjekte, Möbel, Dekoration
Mittwoch 15. 05. 2024, 16:00
Lot 809 - 941
Auktion 1244

Conditions Générales de Ventes

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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Tags: Bauhaus, Teapot