Lot

609

A Meissen porcelain cockerel teapot with hare finial

In Decorative Arts

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A Meissen porcelain cockerel teapot with hare finial
Passed EUR
Köln
A Meissen porcelain cockerel teapot with hare finial
Teapot designed as a crouching rooster with finely painted plumage, the open beak forming the spout and the tail feathers curved round to form the handle. Some localised wear to the gilding and glaze. H 7.5, L 19 cm.
Around 1735, model by Johann Joachim Kaendler.

This extraordinary teapot was also based on a Chinese model, namely a wine or teapot made of red Yixing stoneware that was produced in the 17th century. The rooster is a German interpretation of the Fenghuang, phoenix, the sacred firebird of Chinese mythology.
The model is generally identified with the one described in Kaendler's workwork report from May 1734: "A rooster of medium size was also made for a tea pot, where the tea also runs out of the beak. The tail is designed in such a way that you can easily lift the rooster with it and pour out of it." However, the counterpart is a hen with chicks, so it can be assumed that the models described here are the jugs in the form of two bantam chickens. Ulrich Pietsch also doubted this attribution in 2010 and came to the conclusion that this model was "a variant that probably emerged at the same time" (p. 278).

Provenance
German private collection, acquired from Röbbig, Munich.

Literature
Cf. Pietsch, Die Arbeitsberichte des Meissener Porzellanmodelleurs Johann Joachim Kaendler 1706 - 1775, Leipzig 2002, p. 24.
Cf. Pietsch, Passion for Meissen. Sammlung Said und Roswitha Marouf, Stuttgart 2010, cat. no. 137.
A further example from the Jahn collection offered in Lempertz Cologne auction 641 on 12 June 1989, lot 106.
Hahnenkanne mit Deckel und Hasenknauf
Porzellan, farbiger Aufglasurdekor, Vergoldung. Vollplastischer hockender, äußerst fein staffierter Vogel als Teekanne mit vorgestrecktem Kopf, der Schnabel zum Ausguss geöffnet. Die Schwanzfedern zum Griff gebogen. Glasur und Vergoldung in Stellen berieben. H 7,5, L 19 cm.
Meissen, um 1735, das Modell von Johann Joachim Kaendler.

Auch für diese außergewöhnliche Teekanne gibt es ein chinesisches Vorbild: eine Wein- oder Teekanne aus rotem Yixing-Steinzeug, die schon im 17. Jahrhundert produziert wurde. Der Hahn ist eine deutsche Interpretion des Fenghuang, Phönix, des heiligen Feuervogels der chinesischen Mythologie.
Das Modell wird allgemein mit dem im Arbeitsbericht Kaendlers vom Mai 1734 beschriebenen identifiziert: "Ebenfalls ist noch zu einem Thee Pot ein Hahn gefertiget worden von mittel mäßiger Größe wo ebenfalls der Thee zum Schnabel heraus läuffet. Der Schwantz ist so beschaffen dass man den Hahn dabey gut in die Höhe heben kann und daraus einschencken." Allerdings ist das Gegenstück eine Henne mit Küken, so dass man davon ausgehen kann, dass es sich dort um die Kannen in Form von zwei Bantam-Hühnern handelt. Auch Ulrich Pietsch bezweifelte 2010 diese Zuschreibung und kam zu der Schlussfolgerung, dass es sich um "eine wohl gleichzeitig entstandene Variante" handelt (S. 278).

Provenienz
Deutsche Privatsammlung, erworben bei Röbbig, München.

Literatur
Vgl. Pietsch, Die Arbeitsberichte des Meissener Porzellanmodelleurs Johann Joachim Kaendler 1706 - 1775, Leipzig 2002, S. 24.
Vgl. Pietsch, Passion for Meissen. Sammlung Said und Roswitha Marouf, Stuttgart 2010, Kat. Nr. 137.
Ein weiteres Exemplar aus der Sammlung Jahn verst. Lempertz Köln Auktion 641 am 12. Juni 1989, Lot 106.
A Meissen porcelain cockerel teapot with hare finial
Teapot designed as a crouching rooster with finely painted plumage, the open beak forming the spout and the tail feathers curved round to form the handle. Some localised wear to the gilding and glaze. H 7.5, L 19 cm.
Around 1735, model by Johann Joachim Kaendler.

This extraordinary teapot was also based on a Chinese model, namely a wine or teapot made of red Yixing stoneware that was produced in the 17th century. The rooster is a German interpretation of the Fenghuang, phoenix, the sacred firebird of Chinese mythology.
The model is generally identified with the one described in Kaendler's workwork report from May 1734: "A rooster of medium size was also made for a tea pot, where the tea also runs out of the beak. The tail is designed in such a way that you can easily lift the rooster with it and pour out of it." However, the counterpart is a hen with chicks, so it can be assumed that the models described here are the jugs in the form of two bantam chickens. Ulrich Pietsch also doubted this attribution in 2010 and came to the conclusion that this model was "a variant that probably emerged at the same time" (p. 278).

Provenance
German private collection, acquired from Röbbig, Munich.

Literature
Cf. Pietsch, Die Arbeitsberichte des Meissener Porzellanmodelleurs Johann Joachim Kaendler 1706 - 1775, Leipzig 2002, p. 24.
Cf. Pietsch, Passion for Meissen. Sammlung Said und Roswitha Marouf, Stuttgart 2010, cat. no. 137.
A further example from the Jahn collection offered in Lempertz Cologne auction 641 on 12 June 1989, lot 106.
Hahnenkanne mit Deckel und Hasenknauf
Porzellan, farbiger Aufglasurdekor, Vergoldung. Vollplastischer hockender, äußerst fein staffierter Vogel als Teekanne mit vorgestrecktem Kopf, der Schnabel zum Ausguss geöffnet. Die Schwanzfedern zum Griff gebogen. Glasur und Vergoldung in Stellen berieben. H 7,5, L 19 cm.
Meissen, um 1735, das Modell von Johann Joachim Kaendler.

Auch für diese außergewöhnliche Teekanne gibt es ein chinesisches Vorbild: eine Wein- oder Teekanne aus rotem Yixing-Steinzeug, die schon im 17. Jahrhundert produziert wurde. Der Hahn ist eine deutsche Interpretion des Fenghuang, Phönix, des heiligen Feuervogels der chinesischen Mythologie.
Das Modell wird allgemein mit dem im Arbeitsbericht Kaendlers vom Mai 1734 beschriebenen identifiziert: "Ebenfalls ist noch zu einem Thee Pot ein Hahn gefertiget worden von mittel mäßiger Größe wo ebenfalls der Thee zum Schnabel heraus läuffet. Der Schwantz ist so beschaffen dass man den Hahn dabey gut in die Höhe heben kann und daraus einschencken." Allerdings ist das Gegenstück eine Henne mit Küken, so dass man davon ausgehen kann, dass es sich dort um die Kannen in Form von zwei Bantam-Hühnern handelt. Auch Ulrich Pietsch bezweifelte 2010 diese Zuschreibung und kam zu der Schlussfolgerung, dass es sich um "eine wohl gleichzeitig entstandene Variante" handelt (S. 278).

Provenienz
Deutsche Privatsammlung, erworben bei Röbbig, München.

Literatur
Vgl. Pietsch, Die Arbeitsberichte des Meissener Porzellanmodelleurs Johann Joachim Kaendler 1706 - 1775, Leipzig 2002, S. 24.
Vgl. Pietsch, Passion for Meissen. Sammlung Said und Roswitha Marouf, Stuttgart 2010, Kat. Nr. 137.
Ein weiteres Exemplar aus der Sammlung Jahn verst. Lempertz Köln Auktion 641 am 12. Juni 1989, Lot 106.

Decorative Arts

Sale Date(s)
Lots: 400 - 941
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Important Information

Auktion 1244 - Kunstgewerbe - Silber, Porzellan, Keramik
Mittwoch 15. 05. 2024, 10:00
Lot 400 - 808

Auktion 1244 - Kunstgewerbe - Kunstkammerobjekte, Möbel, Dekoration
Mittwoch 15. 05. 2024, 16:00
Lot 809 - 941
Auktion 1244

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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

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5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

See Full Terms And Conditions

Tags: Meissen, Porcelain Makers & Brands, Pot